Artikel 4 Europäische Patentorganisation
Das EPÜ schafft eine Europäische Patentorganisation. Diese Organisation ist verwaltungsmäßig und finanziell selbstständig. Die Organe der Organisation sind: das Europäische Patentamt (EPA) und de Verwaltungsrat. Die Aufgabe der Organisation ist es europäische Patente zu erteilen. Diese Aufgabe wird vom EPA durchgeführt und vom Verwaltungsrat überwacht.
Siehe hierzu:
Artikel 4a, 10-36
Regeln 9-13
Entscheidungen der Großen Beschwerdekammer G 5/88, G 7/88, G 8/88, G 1/04
Artikel 4 EPÜ
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